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   OLG Hamm, 31.05.1996 - 20 U 281/95   

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https://dejure.org/1996,1946
OLG Hamm, 31.05.1996 - 20 U 281/95 (https://dejure.org/1996,1946)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31.05.1996 - 20 U 281/95 (https://dejure.org/1996,1946)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31. Mai 1996 - 20 U 281/95 (https://dejure.org/1996,1946)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungsfreiheit der Kaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit des Versicherten durch das Deponieren von Fahrzeugschlüsseln und Fahrzeugpapieren im Fahrzeug; Voraussetzungen der sog. Relevanztheorie

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 91
  • NZV 1997, 80
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 34/92

    Repräsentantenstellung im Versicherungsrecht

    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.1996 - 20 U 281/95
    Insoweit steht das pflichtwidrige Unterlassen einer gebotenen Mitteilung der falschen Angabe gleich (BGH VersR 93, 828 = R + S 93, 321 unter UA 3 c, der allerdings die Rechtsfigur des Repräsentanten bemüht).
  • BGH, 14.12.1994 - IV ZR 304/93

    Zurechenbarkeit von Angaben Dritter; Darlegungs- und Beweislast des Versicherers

    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.1996 - 20 U 281/95
    Wissenserklärungsvertreter ist, wer vom VN mit der Erfüllung von Obliegenheiten betraut worden ist und die Erklärung anstelle des VN abgibt (BGH VersR 93, 960 = R + S 93, 281; VersR 95, 281 = R + S 95, 81).
  • BGH, 07.12.1983 - IVa ZR 231/81

    Rechtsfolgen einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung; Berufung des

    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.1996 - 20 U 281/95
    Es handelt sich auch nicht um ein Verhalten, das auch einem ordentlichen VN leicht unterlaufen kann und für das ein einsichtiger Versicherer deshalb Verständnis aufzubringen vermag (BGH VersR 84, 228).
  • BGH, 02.06.1993 - IV ZR 72/92

    Ehegatte als solcher kein Wissenserklärungsvertreter

    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.1996 - 20 U 281/95
    Wissenserklärungsvertreter ist, wer vom VN mit der Erfüllung von Obliegenheiten betraut worden ist und die Erklärung anstelle des VN abgibt (BGH VersR 93, 960 = R + S 93, 281; VersR 95, 281 = R + S 95, 81).
  • BGH, 06.03.1996 - IV ZR 383/94

    Leistungsfreiheit des Versicherers wegen grob fahrlässiger Herbeiführung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 31.05.1996 - 20 U 281/95
    Es läßt sich aber nicht feststellen, daß dieses Fehlverhalten ursächlich für den Versicherungsfall Diebstahl geworden ist (zuletzt BGH VersR 96, 621 zum Kfz-Schein).
  • OLG Saarbrücken, 02.09.2020 - 5 U 94/19

    Leistungsfreiheit des Kfz-Kaskoversicherers bei arglistiger Verletzung der

    Selbst wenn dies der Fall gewesen wäre, müsste er sich dessen Verschulden entsprechend § 166 BGB zurechnen lassen, weil der Rechtsanwalt, nachdem der Kläger ihn mit der Schadensregulierung und den damit zusammenliegenden Erklärungen betraut hatte, die Stellung eines Wissenserklärungsvertreters erlangte (vgl. OLG Koblenz, VersR 2000, 180; OLG Hamm NJW-RR 1997, 91; Rixecker in: Langheid/Rixecker, VVG, 6. Auflage 2019, § 28 Rdn. 53; Maier in: Stiefel/Maier, Kraftfahrtversicherung: AKB, 19. Auflage 2017, AKB 2015 F, Rdn. 82).
  • OLG Saarbrücken, 02.09.2020 - 5 U 94/20

    1. Verweigert sich der anwaltlich vertretene Versicherungsnehmer im

    Selbst wenn dies der Fall gewesen wäre, müsste er sich dessen Verschulden entsprechend § 166 BGB zurechnen lassen, weil der Rechtsanwalt, nachdem der Kläger ihn mit der Schadensregulierung und den damit zusammenliegenden Erklärungen betraut hatte, die Stellung eines Wissenserklärungsvertreters erlangte (vgl. OLG Koblenz, VersR 2000, 180 ; OLG Hamm NJW-RR 1997, 91 ; Rixecker in: Langheid/Rixecker, VVG , 6. Auflage 2019, § 28 Rdn. 53; Maier in: Stiefel/Maier, Kraftfahrtversicherung: AKB , 19. Auflage 2017, AKB 2015 F, Rdn. 82).
  • OLG Köln, 15.04.1997 - 9 U 46/96

    Folgenlosigkeit unrichtiger, später korrigierter Angaben des

    Das OLG Hamm sieht demgegenüber durch eine zeitlich nur wenige Tage nach Abgabe der Schadensanzeige erfolgte, offenbar vom Versicherer nicht veranlaßte Korrektur schon die Vorsatzvermutung des § 6 Abs. 3 VVG als ausgeräumt (r + s 1996, 296; ebenso Prölss-Martin, VVG, 25. Auflage, § 6 Anm. 9 C a, Seite 119).
  • OLG Köln, 09.12.1997 - 9 U 31/97

    Kaskoversicherung Nachweis Anhörung Versicherungsnehmer Aufklärungsobliegenheit

    Bei der wahrheitswidrigen Beantwortung der Frage nach Vorschäden beim Vorbesitzer handelt es sich nicht um ein Fehlverhalten, das auch einem ordentlichen Versicherungsnehmer leicht unterlaufen kann und für das deshalb ein einsichtiger Versicherer Verständnis aufzubringen vermag (zu dieser Verschuldensvoraussetzung vgl. BGH VersR 1986, 1233, 1235; r+s 1989, 5, 6; Senat r+s 1995, 206; OLG Hamm r+s 1996, 296, 297).
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